Heute hat der VfGH das Urteil über die im Frühjahr 2009 durchgeführten elektronischen ÖH-Wahlen verkündet (Manche mögen sich erinnern, dass ich damals meinen Kopf für den FLÖ-Bundeswahlkampf hergehalten habe). Das Ergebnis könnte eindeutiger nicht sein: E-Voting ist in der Form klar verfassungswidrig. Die ÖH – in diesem Fall FL-TU Graz, GRAS und VSStÖ – hat sich durchgesetzt.
Das Ergebnis ist in zweierlei Elementen bahnbrechend. Einerseits ist es richtungsweisend für zukünftige elektronische Wahlen in Österreich – besser gesagt deren Nicht-Durchführung in absehbarer Zeit. Viel wichtiger aber stellt es eine Motivation für ÖH-Engagierte dar. Häufig erweckt ÖH-Arbeit den Eindruck der Machtlosigkeit und die einzigen Erfolge scheinen Verzögerung von unweigerlich eintretenden Verschlechterungen zu sein. Das VfGH-Urteil zeigt, dass man mit Ausdauer und Einsatz auch Nachhaltiges erreichen kann.