Mit voller Vorfreude kaufte ich mir am vergangenen Samstag eine Wii U. Der Vorsatz war schon lange da und mit dem Erscheinen von Xenoblade Chronicles X entschied ich, dass es nun so weit sei.
Ich hatte schon oft bei Müller Filialen Elektronikartikel gekauft und eigentlich noch nie Probleme, deswegen machte ich mir keine besonderen Gedanken, fuhr ins Einkaufszentrum Stadion und schlug zu. Was dann geschah, beschreibt am Besten das Mail, das ich soeben an Müller geschrieben habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 5. Dezember 2015 in ihrer Filiale am Olympiaplatz 1, 1020 Wien (Fil. 5607) eine Wii U Konsole gekauft. Als ich diese noch am selben Tag ausprobierte, sah ich, dass die Konsole gebraucht und vom Vorbesitzer mit Passwort gesperrt war.
Bei der nächsten Gelegenheit, am 7. Dezember brachte ich die Konsole zurück und forderte die Geschäftsführerrin – Frau XXX – auf, die Konsole zu ersetzen. Sie verweigerte mir den Wunsch und nahm stattdessen die Konsole entgegen um „der Sache nachzugehen“ und versprach mir, mich am folgenden, spätestens am übernächsten Tag (also Mittwoch) zu kontaktieren.
Da dies nicht geschah, ging ich am Donnerstag den 10. Dezember ein weiteres Mal in die Filiale. An diesem Tag war weder Frau XXX noch eine vertretungsbefugte Person anwesend und ich wurde ein weiteres Mal vertröstet.
Heute nahm ich telefonisch mit Frau XXX Kontakt auf. Anstatt des mir rechtlich zustehenden Austausches bot sie mir ein Formular an, mit dem ich mich selbst um die Reparatur des Gerätes kümmern sollte. Weiters erzählte sie, dass der Hersteller – Nintendo – für die nicht einsatzfähige Konsole zuständig wäre und eine Reparatur mehrere Wochen dauern würde.
Ich belehrte sie nach Österreichischem Recht auf Gewährleistung (§ 922 ABGB bzw. § 932 AGBG). Zwischen mir und der Müller Filiale besteht ein Vertrag auf Kauf bzw. Gewährleistung einer fabriksneuen Nintendo Wii U Konsole. Sie sind dafür verantwortlich mir das mangelfreie Produkt zu übergeben und ich habe das Recht auf Austausch des Produktes. Frau XXX versuchte mir zu erklären, das sie keine Konsole lagernd hätte, musste mir aber dann bestätigen, dass sogar zwei gleichwertige Produkte vor Ort wären.
Besonders zynisch fand ich die Aussage „Ich werde es nicht auf meine Kappe nehmen, ein Produkt zurückzunehmen, das ich nicht weiterverkaufen kann.“ Eben dieses Produkt wurde mir verkauft und dessen Austausch wird mir verweigert!
Im Anbetracht der Umstände fühle ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich habe Frau XXX bereits mündlich mitgeteilt, dass ich von meinen Gewehrleistungsanspruch auf Austausch gebrauch mache und ihr dafür eine Frist von 14 Tage gebe, ehe ich die Wandlung des Vertrages geltend mache. Die schriftliche Aufforderung folgt per Einschreiben.
Mit weniger freundlichen Grüßen,
Dipl. Ing. Manfred Menhart
Selbstverständlich mach ich keine halben Sachen und werde heute noch folgenden Brief eingeschrieben aufgeben:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 5.12.2015 habe ich bei Ihnen ein 1 Wii U Konsole zum Preis von Euro 299,– erworben. Das Produkt hat folgenden Mangel – Die Konsole war offensichtlich gebraucht und vom Vorbesitzer per Passwort gesperrt. Ich wurde nicht darauf aufmerksam gemacht, eine gebrauchte Konsole zu kaufen und mir wurde im Nachhinein mehrfach bestätigt, dass die Müller HandelsgmbH keine gebrauchten Konsolen verkauft. Leider wurde mir der Austausch vor Ort verweigert, weswegen ich hiermit meinen Gewährleistungsansprüch geltend mache und Sie auffordere, den Austausch in einer angemessenen Frist von 14 Tagen vorzunehmen. Diese Frist wurde bereits am 11.12.2015 telefonisch bei der Filialleiterin ausgesprochen.
Wenn Sie diesem Wunsch nicht fristgerecht nachkommen, werde ich Wandlung des Vertrages geltend machen.
Ich ersuche Sie um schriftliche Bestätigung und Terminvereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl. Ing. Manfred Menhart
Die Sachlage ist offensichtlich, ich bin schon gespannt wie lange es dauert, bis sie das einsehen … Ich werde wohl in absehbarer Zeit keine Müller Filiale mehr betreten (mit Ausnahme natürlich der Abholung der Wii U bzw. des rückerstatteten Geldes).
Wenigstens ein Gutes hat die Sache: Ich hatte wieder einmal Anlass, mich mit Gesetzen auseinanderzusetzen. Das macht Spaß wie eh und je! Trotzdem würde ich gerade lieber zu Hause liegen und New Los Angeles erkunden …
http://wii.marcan.st/parental
Problem solved – natürlich nur solange die Konsole ansonsten vollkommen in Ordnung ist. Das sie einen Tag bei irgendwem daheim war wär mir sogar als Konsolensammler völlig wurscht, wenn keine Gebrauchsspuren zu sehen sind
Natürlich hab ich zuerst nach einer Lösung gegoogelt. Diese Seite fand ich nicht und ich glube auch nicht, dass sie mir geholfen hätte. Ich bin nicht einmal ins Hauptmenü gekommen. Neben Anmelden mit dem passwortgeschützten User hatte ich nur die Option einen neuen Benutzer anzulegen. Dort wurde ein vierstellige Pin verlangt.
Abgesehen davon weiß ich nicht, ob kie Konsole nur einen Tag oder vielleicht ein Jahr benutzt wurde. Ich habe explizit eine neue Konsole gekauft und der Händler muss mir eine neue Konsole gewähren. Punkt.
Es ist auch eine WiiU, keine Wii…